Marktübersicht
Englands Immobilienmarkt ist nach wie vor einer der offensten und zugänglichsten der Welt. Derzeit gibt es keinerlei Beschränkungen für ausländische Investoren, was eine Welt voller Möglichkeiten eröffnet, das Beste aus einem sehr wohlhabenden Immobilienmarkt zu machen. Die Wirtschaft des UK gilt als einer der liquidesten Märkte der Welt und sein Immobilienmarkt bietet eine Art sicheren Hafen vor den Folgen einer Finanzkrise.
Wohnimmobilien und Gewerbemieten in London sind bares Geld, Ferienhäuser an der Küste von Cornwall sind das ganze Jahr über sehr gefragt und selbst Englands zweitgrößte Städte wie Manchester, Sheffield, Birmingham und Liverpool verzeichnen ein enormes Wachstum. Tatsächlich ist es einer der ganz wenigen Märkte, auf denen man kaum etwas falsch machen kann.
Der Verkaufsprozess
Vermarktung Ihrer Immobilie
Normalerweise vermarktet man eine Immobilie über einen Immobilienmakler, der Ihre Immobilie auch bewerten kann. Wenn Sie beim Kauf Ihrer britischen Immobilie einen Makler beauftragt haben, wäre es sinnvoll, denselben Makler auch für den Verkauf zu beauftragen, da dieser die Immobilie bereits kennt. Alternativ gibt es in der britischen Branche eine wachsende Zahl von Online-Immobilienagenturen und FSBO-Diensten, die Ihnen beim Verkauf Ihrer Immobilie ohne die üblichen Maklergebühren helfen können.
Gesetzliche Vertretung
Sie benötigen entweder einen Anwalt oder einen Notar, der den Verkaufsprozess durchführt. Die Kosten und die Expertise dieser Anwälte können unterschiedlich sein. Notaranwälte können bei spezifischeren Rechtsstreitigkeiten oder komplexen Situationen (z. B. bei einer Scheidung) nicht helfen und viele Anwälte beauftragen ihre eigenen Notaranwälte.
Vorbereitung auf Besichtigungen
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Haus bei Besichtigungen so ordentlich und vorzeigbar wie möglich ist. Etwas weniger Unordnung kann Ihnen helfen, mehr Käufe zu tätigen.
Vorläufiges Angebot
Nach der Besichtigung kann ein Käufer ein vorläufiges Angebot für Ihr Haus abgeben. Dieses kann vorbehaltlich des Vertrags und der Besichtigung angenommen werden. Möglicherweise werden Sie aufgefordert, Ihr Haus vom Markt zu nehmen, während der vorläufige Vertrag erstellt wird. Dies ist jedoch noch keine gesetzliche Anforderung.
Rechtliche Kontrollen
Ihr Anwalt oder Notar sollte nun die erforderlichen rechtlichen Prüfungen der Immobilie durchführen, von Gutachten und der Überprüfung auf Sachschäden bis hin zur Übermittlung der Einzelheiten der Urkunden an das Rechtsteam Ihres Käufers. Ihr Käufer wird auch einen Gutachter haben, der Zugang zu Ihrer Immobilie benötigt.
Verhandeln
Nach Abschluss der rechtlichen Prüfungen müssen Sie möglicherweise das ursprüngliche Angebot neu verhandeln, um unvorhergesehene Wartungs- oder Reparaturarbeiten zu berücksichtigen. Fordern Sie mehrere Angebote von Auftragnehmern an, um sicherzustellen, dass die Minderungskosten so genau wie möglich sind. Wenn Sie keinen Kompromiss erzielen können, können Sie immer noch vom Geschäft zurücktreten.
Kaution und Vertragsaustausch
Sobald Sie die endgültigen Verträge unterzeichnet und ausgetauscht haben, sind Sie rechtlich verpflichtet, die Transaktion abzuschließen. Sie erhalten zu diesem Zeitpunkt eine Anzahlung von Ihrem Käufer, während die Anwälte die Registrierung des Verkaufs beim Land Grundbuchamt und Übertragung von Eigentumsurkunden.
Vervollständigung
Jetzt müssen Sie nur noch einen Fertigstellungstermin vereinbaren – und dann dafür sorgen, dass Sie alles rechtzeitig für den Umzug verpackt haben!
Durchschnittliche Verkaufspreise
1-Bett-Apartments
£33,490
2-Bett-Apartments
£61,750
3-Bett-Apartments
£12,512
2-Bett-Häuser
£55,940
3-Bett-Häuser
£121,754
4-Bett-Häuser
£76,962
Checkliste Verkaufskosten
Sobald Sie diese Kosten gedeckt haben, haben Sie den Verkauf Ihres Hauses bezahlt
Maklergebühr – in der Regel 2% des Verkaufspreises Anwaltskosten – ab 200 £ CGT – Gilt, wenn Sie mehr als ein Haus besitzen oder es sich um eine Mietimmobilie handelt. (Ab dem 6. April 2015 müssen ausländische Eigentümer CGT zahlen, höchstwahrscheinlich 18 % oder 28 %, abhängig von ihrer Steuerklasse.)
Fotos: Martie1Swart, AJC1 href=”http:>