Wie Vermieter ihren Beitrag zu barrierefreiem Wohnen leisten können
Das Gleichstellungsgesetz von 2010 untersagt Vermietern die Diskriminierung von Mietern aufgrund bestimmter geschützter Kriterien, darunter einer Behinderung.
Vielen Vermietern käme dies ohnehin nicht im Traum in den Sinn. Dennoch kann es passieren, dass sie Mieter mit Behinderungen unbewusst und unbeabsichtigt diskriminieren, weil sie bei der Planung ihrer Objekte keine Rollstuhlzugänglichkeit berücksichtigen.
Jeder kann im Rollstuhl landen (vor allem im Alter)
Die reinen Statistiken klingen vielleicht nicht sehr beeindruckend. Laut Angaben des britischen Gesundheitsdienstes NHS gibt es in Großbritannien etwa 1.2 Millionen Rollstuhlfahrer. Das sind etwa 1.9 % der gesamten britischen Bevölkerung. Wie so oft erzählen die reinen Statistiken jedoch nicht unbedingt die ganze Geschichte.
Sie übersehen beispielsweise die Tatsache, dass jeder Mensch zu jedem Zeitpunkt seines Lebens vorübergehend im Rollstuhl landen kann und dieser vorübergehende Zustand tatsächlich ziemlich lange andauern kann. Wenn jemand beispielsweise einen schweren Unfall hat, kann es Monate oder sogar Jahre dauern, bis er seine Mobilität wiedererlangt.
Wenn eine Wohnung rollstuhlgerecht ist, kann ein Vermieter einen guten Mieter halten. Ist dies nicht der Fall, muss er möglicherweise einen Ersatz finden. Dieser kann zwar genauso gut sein, aber das ist nicht garantiert.
Außerdem werden in dieser Statistik wahrscheinlich auch die Menschen übersehen, die sich einen Rollstuhl kaufen, weil dieser ihnen das Leben erleichtert, auch wenn sie technisch gesehen nicht als pflegebedürftig gelten.
Dies dürfte insbesondere bei älteren Mietern der Fall sein; angesichts der alternden Bevölkerung Großbritanniens stellt diese bereits eine bedeutende demografische Gruppe dar und wird dies wahrscheinlich noch weiter an Bedeutung gewinnen.
Die Anpassung von Immobilien ist oft einfach und kostengünstig
Es ist wahrscheinlich schwierig bis unmöglich, historische Gebäude für Rollstuhlfahrer umzubauen. Viele Vermieter meiden diese jedoch ohnehin, da der Besitz solcher Gebäude viele weitere Probleme mit sich bringt, wie etwa ihren regelmäßigen Wartungsbedarf und ihre tendenziell minimale Energieeffizienz.
Moderne Gebäude werden dagegen viel häufiger unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit gebaut, wozu auch die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer gehört. Insbesondere werden sie in der Regel so gebaut, dass die Eingangstür stufenlos erreichbar ist.
Ist dies nicht der Fall, sollten Vermieter über den Einbau einer Rampe nachdenken. Diese ist nicht nur für Rollstuhlfahrer von Vorteil, sondern auch für Menschen mit Kinderwagen praktisch.
Innentüren müssen außerdem breit genug sein, damit ein Rollstuhl hindurchpasst. Auch dies ist in modernen Gebäuden oft bereits der Fall. Vermieter sollten auch über die Art der Türen nachdenken, die in der Immobilie verwendet werden.
Bei beengten Platzverhältnissen kann es schwierig sein, einen Rollstuhl um eine Standardtür herum zu manövrieren. Innentüren müssen aus Brandschutzgründen oft an ihrem Platz bleiben, aber es ist möglich, nicht standardmäßige Türtypen wie Schiebetüren zu verwenden, um Rollstuhlfahrern das Leben zu erleichtern.
Dies kann insbesondere in Badezimmern nützlich sein, die normalerweise sehr klein sind. Rollstuhlgerechte Badezimmer bieten nicht nur Platz, damit der Rollstuhlfahrer wenden kann, sondern auch Platz, damit er bequem zur Toilette gelangen kann. Sie verfügen über ein Waschbecken, das niedrig genug ist, um bequem vom Rollstuhl aus benutzt zu werden, und haben eine große, ebenerdige Dusche anstelle einer Badewanne.
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